{"id":3259,"date":"2019-05-13T15:11:20","date_gmt":"2019-05-13T13:11:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wegener-stahlservice.com\/?page_id=3259"},"modified":"2023-02-18T11:06:31","modified_gmt":"2023-02-18T10:06:31","slug":"conditions-generales","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wegener-stahlservice.com\/fr\/entreprise\/conditions-generales\/","title":{"rendered":"Conditions g\u00e9n\u00e9rales"},"content":{"rendered":"<div uk-lightbox=\"toggle:.lightbox_image\"><div id=\"pl-3259\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-3259-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-3259-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-3259-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_web2_title_widget panel-first-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-web2_title_widget so-widget-web2_title_widget-default-d75171398898-3259\"\n\t\t\t\n\t\t><div class=\"page--title\"><h1 class=\"web2-title textalign--left title--styled narrow web2-title-- uk-text-left page-title title\"><span class=\"web2-title--headline\">Conditions g\u00e9n\u00e9rales.<\/span><span class=\"web2-title--subline\"><\/span><\/h1><\/div><\/div><\/div><div id=\"panel-3259-0-0-1\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Wegener Stahlservice KG in Ahaus<\/h2>\n<h3>Es gelten ausschlie\u00dflich unsere AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt.<\/h3>\n<h4>1. Abschluss<\/h4>\n<p>Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vertr\u00e4ge sind erst dann abgeschlossen, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt sind. Stets sind diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Besteller verbindlich und nicht etwa seine eigenen.<\/p>\n<h4>2. Umfang und Lieferung<\/h4>\n<p>F\u00fcr Sch\u00e4den, die aus einer \u00dcberschreitung einer Lieferfrist folgen, haften wir, gleich aus welchem Grunde die Lieferfrist \u00fcberschritten wurde, nicht. Zeichnungen, Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige dem Besteller \u00fcbergebene Unterlagen bleiben unser Eigentum. Unser Urheberrecht daran bleibt in jedem Fall bestehen und geht auch mit Lieferung der Ware nicht auf den Besteller \u00fcber. Umst\u00e4nde, die die Herstellung, Lieferung und Montage verkaufter Waren unm\u00f6glich machen, F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt und Betriebsst\u00f6rungen entbinden uns von der Liefer- und Montagepflicht, ohne dass daraus f\u00fcr den Besteller irgendwelche Anspr\u00fcche entstehen. Der Besteller \u00fcbernimmt die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die von ihm \u00fcberlassenen Fertigungsunterlagen nicht gegen Schutzrechte Dritter versto\u00dfen. Werden wir von dritter Seite wegen Verletzung dieser Schutzrechte in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Besteller uns von diesen Anspr\u00fcchen einschlie\u00dflich der Prozesskosten und sonstigen Aufwendungen freizustellen. Wesentliche Verschlechterung in der Verm\u00f6genslage des Bestellers nach Vertragsabschluss berechtigen uns zum jederzeitigen R\u00fccktritt vom Vertrag, ebenso R\u00fcckst\u00e4nde des Bestellers aus vorhergegangenen Gesch\u00e4ften. In diesem Fall werden auch noch nicht f\u00e4llige Forderungen aus vorhergegangenen Gesch\u00e4ften sofort f\u00e4llig. Nimmt der Besteller die ihm \u00fcbersandte oder angebotene Ware nicht ab, so k\u00f6nnen wir ohne Nachfristsetzung vom Vertrage zur\u00fccktreten. Der Besteller ist uns dann zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar mindestens in H\u00f6he von 15\u2009% des vereinbarten Preises, wobei bis zu dieser H\u00f6he ein Schadensnachweis durch uns nicht erforderlich ist. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch dann h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen h\u00f6heren Schaden oder unser Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist.<\/p>\n<h4>3. Versand und M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/h4>\n<p>Der Versand erfolgt, soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders vereinbart, stets auf dem g\u00fcnstigsten Transportwege, und zwar in allen F\u00e4llen auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Eine Transportversicherung erfolgt nur bei ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung, wobei deren Kosten zus\u00e4tzlich vom Besteller zu tragen sind. Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit Absendung der Ware auf den Besteller \u00fcber, bei Verz\u00f6gerung der Absendung durch Verhalten des Bestellers mit Versandbereitschaft. Alle Angaben \u00fcber Eignung, DIN-Normen, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller aber nicht von eigenen Pr\u00fcfungen, Versuchen insbesondere mechanischen und chemischen Analysen. Der Besteller hat die gelieferte Ware \u2013 soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung \u2013 bei Eingang auf M\u00e4ngel bez\u00fcglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverz\u00fcglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. M\u00e4ngel sind schriftlich anzuzeigen, und zwar sogenannte \u201eoffene M\u00e4ngel\u201c innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ware beim Besteller bzw. bei Montagen nach Fertigstellungsanzeige, sogenannte \u201eversteckte M\u00e4ngel\u201c innerhalb einer Woche ab Entdeckung des Mangels. Nicht frist-und formgerecht eingegangene M\u00e4ngelr\u00fcgen bleiben unber\u00fccksichtigt. Die Haftung f\u00fcr sogenannte \u201eversteckte M\u00e4ngel\u201c ist mit Ablauf einer Zeitdauer, die der Dauer der einschl\u00e4gigen Verj\u00e4hrungsfrist der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche entspricht, ausgeschlossen; die Zeitdauer beginnt ohne R\u00fccksicht auf die Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssige Unkenntnis des Bestellers von seinem Anspruch mit dem Zugang der Ware beim Besteller bzw. bei Montagen mit Zugang der Fertigstellungsanzeige in Gang gesetzt wird. Berechtigte M\u00e4ngelr\u00fcgen verpflichten uns ausschlie\u00dflich zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung ist der Besteller nach seiner Wahl zur Minderung oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere eine Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den, sind ausgeschlossen. Handelt es sich bei der von uns erbrachten Leistung um eine Bauleistung, ist bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung auch das R\u00fccktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen. Von uns nicht anerkannte M\u00e4ngelr\u00fcgen berechtigen den Besteller nicht zur Zur\u00fcckhaltung einer Leistung, die der Besteller uns aus einem anderen rechtlichen Verh\u00e4ltnis als demjenigen, in dem der Besteller die M\u00e4ngelr\u00fcge erhebt, so z.\u202fB. aus einem fr\u00fcheren oder anderem Gesch\u00e4ft einer laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung, schuldet. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit haften. Anspr\u00fcche von Benutzern und\u2009\/\u2009oder Verbrauchern aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<h4>4. Eigentumsvorbehalt<\/h4>\n<p>Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Be- und Verarbeitung durch den Besteller oder Dritte erfolgen f\u00fcr uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach \u00a7\u202f950\u202fBGB, ohne dass daraus f\u00fcr uns eine Verpflichtung entsteht. Bei Vermischung mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Waren durch den Besteller oder Dritte erwerben wir das Miteigentum an dem Mischprodukt im Verh\u00e4ltnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Werte der anderen vermischten Waren zur Zeit der Vermischung. Irgendwelche Kosten oder sonstige aus der Vermischung oder im Zusammenhang mit ihr entstehende Verbindlichkeiten gehen nicht zu unseren Lasten. Sie mindern auch nicht unseren Miteigentumsanteil. Eine Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware darf nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang des Bestellers erfolgen. Dieser ist nicht mehr gegeben, wenn beim Besteller Insolvenz vorliegt, auch wenn ein Insolvenzverfahren noch nicht beantragt bzw. er\u00f6ffnet ist. Forderungen des Bestellers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der von uns gelieferten Ware, gleich in welchem Zustand, werden uns schon jetzt in H\u00f6he des Wertes der ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware bzw. des Wertes unseres Miteigentumsanteils an einem Mischprodukt zur Zeit der Weiterver\u00e4u\u00dferung, mindestens aber in H\u00f6he des Rechnungswertes, zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller, bei laufender Rechnung unserer Saldoforderung abgetreten. Der Besteller hat diese Abtretung auf unser Verlangen seinem Abnehmer zwecks direkter Zahlung an uns anzuzeigen. Der Besteller ist nicht berechtigt, anderweitige Zessionen, insbesondere Mantel- und Globalzessionen, vorzunehmen, durch welche die an uns vorausabgetretenen Forderungen ganz oder teilweise erfasst werden. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20\u2009%, so sind wir auf Verlangen des Abnehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Der Besteller ist verpflichtet, uns eine Pf\u00e4ndung oder sonstige Beeintr\u00e4chtigung der Vorbehaltsware oder unserer Anspr\u00fcche aus Vorausabtretung durch Dritte unverz\u00fcglich anzuzeigen. Er hat auf seine Kosten alle Eilma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Besteller ist berechtigt und verpflichtet, Forderungen aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware f\u00fcr uns einzuziehen, soweit von uns im Einzelfall keine entgegenstehende Weisung erteilt wird. Eingehende Gelder hat der Besteller getrennt von sonstigen eigenen oder fremden Geldern f\u00fcr uns zu verwahren und unverz\u00fcglich an uns abzuf\u00fchren. F\u00fcr den Fall eines Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen erkennt der Besteller schon jetzt unsere Aussonderungs- bzw. Ersatzaussonderungsanspr\u00fcche an.<\/p>\n<h4>5. Abnahmen- und Pr\u00fcfbescheinigungen<\/h4>\n<p>Material wird nur dann abgenommen und\u2009\/\u2009oder besichtigt, wenn die entsprechenden Werkstoffnormen eine Abnahme oder Besichtigung vorsehen und wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. Bestellt der Besteller Material eines G\u00fctegrades f\u00fcr welchen zwingend Abnahmen vorgeschrieben sind, so werden mangels anderer Vereinbarung die Pr\u00fcfungen an der Lieferung selbst durch das Herstellerwerk durchgef\u00fchrt und wir liefern ein Werksabnahmezeugnis. Die Abnahmen und Besichtigungen erfolgen in allen F\u00e4llen auf dem Lager, sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft. Die pers\u00f6nlichen Kosten der Sachverst\u00e4ndigen tr\u00e4gt der Besteller. Unterl\u00e4sst er die Abnahme oder die Besichtigung, verz\u00f6gert er sie unbillig oder verzichtet er auf sie, sind wir berechtigt, das Material ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.<\/p>\n<h4>6. Zahlungsbedingungen<\/h4>\n<p>Unsere Rechnungen sind sofort netto Kasse zahlbar. Skonti k\u00f6nnen im Hinblick auf unsere scharfe Kalkulation nicht in Abzug gebracht werden. Soweit wir Wechsel und Schecks hereinnehmen, gelten diese bis zur Bareinl\u00f6sung nur als vorl\u00e4ufige Deckung. Alle durch ihre Annahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sowie bei Wechsel- bzw. Scheckprotesten werden auch unsere s\u00e4mtlichen, noch nicht f\u00e4lligen Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung f\u00e4llig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in H\u00f6he von acht Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz berechnet. Der Besteller ist zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes nicht berechtigt, wenn es auf ein anderes rechtliches Verh\u00e4ltnis als dasjenige zur\u00fcckgeht, in dem unser Verg\u00fctungsanspruch besteht, so z.\u202fB. auf ein fr\u00fcheres oder anderes Gesch\u00e4ft einer laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung.<\/p>\n<h4>7. Kreditgef\u00e4hrdung<\/h4>\n<p>Die Verg\u00fctung wird in voller H\u00f6he sofort f\u00e4llig, wenn:<\/p>\n<ol>\n<li>Bedenken gegen die Kreditf\u00e4higkeit des Bestellers begr\u00fcndet erscheinen (z.\u202fB. ung\u00fcnstige Kreditauskunft, Zahlungsunf\u00e4higkeit, Zahlungseinstellung, Moratoriumsbitte, Vergleichs- oder Konkursanmeldung),<\/li>\n<li>der Besteller wesentliche Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, insbesondere Au\u00dfenst\u00e4nde oder Waren, an dritte Gl\u00e4ubiger verpf\u00e4ndet oder sicherungshalber \u00fcbereignet,<\/li>\n<li>gegen den Besteller von dritten Gl\u00e4ubigern Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen angebracht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>8. Lieferbedingungen unserer Zulieferer<\/h4>\n<p>Weitergehende Lieferbedingungen unserer Zulieferer sind f\u00fcr den Besteller ebenfalls verbindlich.<\/p>\n<h4>9. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h4>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand, auch f\u00fcr Klagen im Urkundenprozess, ist Ahaus. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Vereinbarung gilt auch f\u00fcr und gegen Dritte, die gleich aus welchem Rechtsgrund, f\u00fcr die Verbindlichkeiten des Bestellers uns gegen\u00fcber haften.<\/p>\n<h4>10. Sonderregelungen f\u00fcr Werk- bzw. Werklieferungsvertr\u00e4ge<\/h4>\n<p>Auf Werk- bzw. Werklieferungsvertr\u00e4ge finden die hier niedergelegten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sinngem\u00e4\u00df Anwendung. Zus\u00e4tzlich wird vereinbart, dass der Besteller die Gew\u00e4hr daf\u00fcr \u00fcbernimmt, dass die von ihm zur Bearbeitung \u00fcbergebenen Materialien bez\u00fcglich der Beschaffenheit seinen Angaben entsprechen. Entsteht bei der Bearbeitung des von dem Besteller \u00fcbergebenen Materials aufgrund nicht einwandfreier Angaben bei der Bearbeitung durch das Unternehmen diesem ein Schaden, so ist der Besteller dem Unternehmer zum vollen Schadensersatz verpflichtet.<\/p>\n<h4>11. Salvatorische Klausel<\/h4>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB der Fa. Wegener Stahlservice KG nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht. Entsprechendes gilt bei einer erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftigen L\u00fccke.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Stand: Januar 2012<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Wegener Stahlservice KG in Ahaus Es gelten ausschlie\u00dflich unsere AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt. 1. Abschluss Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 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